Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB von Soxware Interactive GmbH

Betreiber von VR Frag (nachfolgend als „Betreiber“ bezeichnet)

Geltung

Alle Leistungen sowie die damit verbundenen Onlinebestellungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Rücktritts- und Stornobedingungen

Von Kund*innen vorgenommene Reservierungen sind bindend. Wir behalten uns vor, bei Rücktritt oder Nichtantritt nachfolgende Stornogebühr in Rechnung zu stellen:

  • Bis 48 Stunden vor Beginn des reservierten Termins: kostenlos
  • Bis 24 Stunden vor Beginn des reservierten Termins: € 33,-
  • Ab 24 Stunden vor Beginn des reservierten Termins: € 43,-
  • Bei Nichtantritt (ohne vorhergehender Absage): € 53,-

Ein Antritt mit einer kleineren als der angemeldeten Gruppengröße ist immer (ohne Aufpreis oder Stornogebühren) möglich. Ein VR Frag Termin kann bereits ab 4 Personen stattfinden.

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG steht dem Verbraucher bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen bei den von uns angebotenen Freizeit-Dienstleistungen kein gesetzliches, 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Es gilt ausschließlich das oben eingeräumte Rücktrittsrecht unter den dafür vorgesehenen Bedingungen.

Rückerstattung Ticketpreis

Wird das Spiel vor Ablauf der vorgesehenen Spieldauer vom*von der Kund*in aus welchem Grund auch immer abgebrochen, erfolgt keine Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises.

Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt nur

  • wenn aufgrund von Sehschwäche ohne Sehhilfe keine verhältnismäßige Teilnahme am Spiel möglich ist und die Sehhilfe (Brille) nicht in Kombination mit der VR Brille getragen werden kann,
  • bei Stromausfall am Veranstaltungsort in der ersten Hälfte der vorgesehenen Spieldauer; nach Ablauf der ersten Hälfte der vorgesehenen Spieldauer, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.

Gutscheine

Gutscheine erhalten ihre Gültigkeit, sobald diese in voller Höhe bezahlt wurden. Bei Kauf auf Rechnung erhält ein Gutschein zudem erst dann seine Gültigkeit, sobald der gesamte Gutscheinbetrag am vom „Betreiber“ bekanntgegebenen Konto eingegangen ist. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Gutscheine, die nicht in voller Höhe bezahlt wurden, anzunehmen.

Bei Gutscheinen, die elektronisch angefordert werden, ist zu beachten, dass diese mit einem eindeutigen Code an den*die Kund*in übermittelt werden. Deshalb ist bei Ausdruck mehrerer Exemplare desselben Gutscheins aufgrund des eindeutigen Codes nur ein Ausdruck einlösbar. Der erste eingelöste, ausgedruckte Gutschein mit entsprechendem Code wird als das Original angesehen. Weitere Exemplare mit dem gleichen Code werden vom Betreiber nicht akzeptiert. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Vorgehensweise handelt, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung oder auf Schadenersatz durch den Betreiber für den Fall, dass mehrere ausgedruckte Exemplare desselben Gutscheins mit dem gleichen Code einzulösen versucht werden oder eingelöst wurden. Dies gilt auch dann, wenn derjenige, der das erste ausgedruckte Exemplar des Gutscheins einlöste, nicht der rechtmäßige Eigentümer dieses Gutscheins sein sollte.

Da Gutscheine weitergegeben, beispielsweise verschenkt werden können, besteht für den Betreiber keine Pflicht (und Möglichkeit), das Eigentumsrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen eines Gutscheins wird lediglich überprüft, ob die vorliegende Gutscheinnummer vom System freigegeben und der entsprechende Gutscheinbetrag in voller Höhe bezahlt wurde.

Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre gültig. Die jeweilige Gültigkeitsdauer (das genaue Datum) ist dem Gutschein zu entnehmen. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, einen Gutschein, dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist, noch anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. In Bezug auf bereits erworbene Gutscheine besteht kein Widerrufsrecht.

Sollte der Betreiber aus irgendeinem Grund schließen müssen, so verfallen die Gutscheine schadenersatzlos. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf den ursprünglicher Betreiber als Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

Für Gutscheine, die zu dem Zweck gekauft werden, dass sie von Schülern, Lehrlingen, Studenten oder Präsenzdienern eingelöst werden, gelten die ermäßigten Preise für eben diese. Der Gutschein ist entsprechend gekennzeichnet, und daher von einem regulären Vollpreisgutschein unterscheidbar. Beim Einlösen eines ermäßigten Gutscheins muss ein gültiger Schüler-, Lehrlings-, Studenten- oder Präsenzdienerausweis vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich oder ist das 26. Lebensjahr der einlösenden Person bereits vollendet, so muss zusätzlich zur Gutscheineinlösung die Differenz zwischen ermäßigtem Preis und Vollpreis (entsprechend der aktuell gültigen Preise) entrichtet werden.

Nutzungsbedingungen

Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

Kund*innendaten

Der Betreiber ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des*der Kund*in unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht im sensiblen Umgang mit solchen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte userer Datenschutzrichtlinien.

Abschließende Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.